Disclaimer ZEK
Ich nehme zur Kenntnis, dass die Credisa GmbH (nachfolgend «der Vermittler») meinen Antrag zur
Prüfung an die Bank-now AG, Bob Money AG, Cembra Money Bank AG und die Corner Bank AG
(nachfolgend einzeln «das Finanzinstitut») per Internet, E-Mail oder Fax/Post weiterleitet. Zudem
anerkenne und bestätige ich Folgendes:
Prüfung des Antrags und Einholung von Bonitätsauskünften
Ich bestätige, dass alle von mir im Antrag gemachten Angaben vollständig, aktuell und
wahrheitsgetreu sind. Ich ermächtige das Finanzinstitut, im Rahmen der Prüfung meines Antrags
sowie der Abwicklung der Vertragsbeziehung Auskünfte über mich bei Dritten einzuholen,
insbesondere bei Banken, der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK), Behörden (z. B.
Betreibungsamt, Grundbuchamt, Steuerbehörden, Einwohnerkontrolle, Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörden), Wirtschaftsauskunfteien, Kreditvermittlern, Arbeitgebern,
Gesellschaften der Unternehmensgruppe des Finanzinstituts sowie gegebenenfalls bei der
Informationsstelle für Konsumkredit (IKO).
Zu diesem Zweck entbinde ich diese Stellen vom Bankkundengeheimnis, Postgeheimnis,
Amtsgeheimnis sowie Geschäftsgeheimnis.
Ich nehme zur Kenntnis, dass das Finanzinstitut verpflichtet sein kann, einen zu gewährenden oder
gewährten Konsumkredit oder ein Konsumleasing der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) zu
melden.
Ferner ermächtige ich das Finanzinstitut, diesen Antrag der ZEK sowie, sofern gesetzlich
vorgeschrieben, weiteren Stellen zu melden. Gemeldet werden insbesondere die Art, der Betrag und
die Bedingungen des Kredits oder der Finanzierung, die Personendaten der Kredit- oder
Leasingnehmer sowie qualifizierte Zahlungsrückstände oder Missbrauchsfälle.
Ich anerkenne, dass die ZEK berechtigt ist, ihren Mitgliedern Auskünfte über die gemeldeten Daten zu
erteilen.
Das Finanzinstitut kann den Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Zusammenarbeit mit Vermittlern
Ich nehme zur Kenntnis, dass das Finanzinstitut bei Anträgen, die durch einen Vermittler eingereicht
werden, die für die Antrags- und Bonitätsprüfung sowie für den Vertragsabschluss und die
Vertragsabwicklung erforderlichen Informationen mit dem Vermittler austauschen darf (z. B.
Prüfungsparameter und Prüfungsergebnis, Zustellung von Vertragsunterlagen, Informationen über
Vertragsstatus, Zahlungsverhalten und Saldo).
Zu diesem Zweck und soweit erforderlich entbinde ich das Finanzinstitut vom Bankkundengeheimnis.
Angaben zum Ehepartner oder eingetragenen Partner
Falls ich im Antrag Angaben zu meinem Ehepartner oder eingetragenen Partner (nachfolgend
«Partner») gemacht habe, bestätige ich:
1. dass ich meinen Partner über diesen Antrag informiert habe;
2. dass das Finanzinstitut die gemachten Angaben durch direkte Kontaktaufnahme mit meinem
Partner überprüfen darf;
3. dass mein Partner damit einverstanden ist, dass das Finanzinstitut über ihn Auskünfte gemäss
den vorstehenden Bestimmungen einholen darf, einschliesslich Anfragen bei der ZEK.
Datenbearbeitung
Ich nehme zur Kenntnis, dass das Finanzinstitut meine Daten zur Prüfung meines Antrags sowie für
Risiko- und Marketingzwecke (Datenanalyse und Profilbildung) bearbeiten darf.
Darüber hinaus können mir weitere Produkte und Dienstleistungen, einschliesslich solcher von
Gruppengesellschaften des Finanzinstituts und von Drittanbietern, per Post oder telefonisch
angeboten werden.
Ich kann diese Datenbearbeitung zu Marketingzwecken jederzeit widerrufen.
Mit der Angabe meiner E-Mail-Adresse erkläre ich mich zudem damit einverstanden, dass mir das
Finanzinstitut die vorgenannten Angebote per E-Mail zustellt.
Im Rahmen der offenen Kommunikation per E-Mail akzeptiere ich ausdrücklich das Risiko, dass meine
Daten während der Übermittlung von Dritten abgefangen oder offengelegt werden können oder dass
unbefugte Dritte auf eine Vertragsbeziehung zwischen mir und dem Finanzinstitut schliessen können.
Der Schutz vertraulicher Informationen sowie das Bankkundengeheimnis können daher nicht
gewährleistet werden.
Meine Einwilligung zum Erhalt elektronischer Werbenachrichten kann ich jederzeit widerrufen.
Zusammenarbeit mit Dienstleistern (Outsourcing)
Ich nehme zur Kenntnis, dass das Finanzinstitut Dienstleistungen an Dritte («Dienstleister») auslagern
kann, insbesondere in den Bereichen:
• Geschäftsprozessbearbeitung,
• IT-Sicherheit und Systemüberwachung,
• Markt- und Meinungsforschung,
• Berechnung von Kredit- und Marktrisiken,
• Verwaltung von Vertragsbeziehungen (z. B. Antrags- und Vertragsbearbeitung, Inkasso,
Kundenkommunikation).
Das Finanzinstitut stellt diesen Dienstleistern die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Daten zur
Verfügung und kann diese Daten zu diesem Zweck auch ins Ausland übermitteln.
Die Dienstleister, deren Mitarbeitende und allfällige Subunternehmer sind vertraglich zur
Vertraulichkeit verpflichtet.
Die Dienstleister befinden sich in der Regel in der Schweiz oder im EU-/EWR-Raum, können jedoch
grundsätzlich weltweit ansässig sein.
Werden Personendaten in ein Land übermittelt, das aus Sicht der Schweiz kein angemessenes
Datenschutzniveau gewährleistet, trifft das Finanzinstitut geeignete Sicherheitsmassnahmen zum
Schutz der Daten, insbesondere durch den Abschluss von Standarddatenschutzklauseln.
Elektronische Kommunikation
Ich nehme zur Kenntnis, dass die Kommunikation zwischen dem Finanzinstitut und mir
beziehungsweise dem Vermittler elektronisch erfolgen kann.
Der Vermittler und das Finanzinstitut können die Vertraulichkeit der über das Internet übermittelten
Daten nicht gewährleisten. Dritte könnten deshalb auf das Bestehen oder die bevorstehende
Aufnahme einer Geschäftsbeziehung (allenfalls einer Bankbeziehung) zwischen mir und dem
Finanzinstitut schliessen.
Weitere Informationen zur Bearbeitung von Personendaten durch das Finanzinstitut finden sich in
dessen Datenschutzerklärung auf der jeweiligen Website oder können direkt beim Finanzinstitut
eingeholt werden.
Gesetzlicher Hinweis
Die Gewährung eines Kredits ist verboten, wenn sie zur Überschuldung des Konsumenten führt
(Art. 3 UWG).
Rechtlicher Hinweis: Die Gewährung von Krediten ist verboten, wenn dadurch eine übermäßige Verschuldung entsteht (Art. 3 LCSI).
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